Freiberufler, die allein oder in Zusammenarbeit eine Tätigkeit, in der eigenen Praxis oder am Wohnsitz der Patienten beginnen, müssen den Beginn der Tätigkeit dem Landesamt für Gesundheitssteuerung melden. Es handelt sich hierbei um eine obligatorische Mitteilung.
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Im Download das Folmular um der Mitteilung zur Beginn der medizinischen Tätigkeit und die Beratung des Anhangs mit den Anforderungen für die Genehmigung
49,5 KB | Mitteilung Tätigkeitsbeginn | Downloads DE |
357,48 KB | Beschluss_1622_2003 | Downloads DE |