Freiberufler, die allein oder in Zusammenarbeit eine Tätigkeit, in der eigenen Praxis oder am Wohnsitz der Patienten beginnen, müssen den Beginn der Tätigkeit dem Landesamt für Gesundheitssteuerung melden. Es handelt sich hierbei um eine obligatorische Mitteilung.
Weitere Informationen erhalten Sie unter diesem Link
Im Download das Folmular um der Mitteilung zur Beginn der medizinischen Tätigkeit und die Beratung des Anhangs mit den Anforderungen für die Genehmigung
49,5 KB | Mitteilung Tätigkeitsbeginn | Downloads DE |
357,48 KB | Beschluss_1622_2003 | Downloads DE |
Membri dell'elenco degli Psicologi dell'Alto Adige
Nome | sara passler |
Zona | Meran und Umgebung |
Lingue | Deutsch, Italienisch |