Ab dem 01.11.2022 entfällt die Impfpflicht für Gesundheitsberufe.
Das Ablaufdatum der Verpflichtung wurde auf den 01.11.2022 vorverlegt, wie in Artikel 7 der von der Regierung verabschiedeten Gesetzesverordnung Nr. 162/2022 vorgesehen, die die Gesetzesverordnung Nr. 44/2021, geändert durch das Gesetz Nr. 76/2021 und nachfolgende Änderungen abändert die eine Frist bis spätestens 31.12.2022 vorsahen.
Alle Angehörigen der Gesundheitsberufe, die wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung suspendiert worden waren, können daher wieder in den Dienst aufgenommen werden.
Die Psychologenkammer Bozen hat die Maßnahme zur Aufhebung der Suspendierung bereits per PEC an alle betroffenen Berufsangehörigen übermittelt und die Suspendierungseinträge aus dem Register entfernt.
Mitglieder im Südtiroler Psycholog/inn/en Verzeichnis
Name | PATRIZIA DONOLATO |