Psychologen haben unterschiedliche Möglichkeiten der Spezialisierung und/oder Weiterbildung:
Die postuniversitäre Spezialisierung kann nach Abschluss des Psychologiestudiums begonnen werden. Die jeweiligen Spezialisierungslehrgänge sind universitäre Kurse, bei welchen meistens Anwesenheitspflicht besteht. Nach Abschluss eines jeden Spezialisierungsjahres muss eine praktisch-theoretische Prüfung abgelegt werden, welche zur Weiterführung der Spezialisierung befähigt
(nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Consiglio Nazionale degli Psicologi).
Für die Ausübung der psychotherapeutischen Tätigkeit ist eine gesetzlich vorgeschriebene Spezialisierung erforderlich.
Ausbildung zum Psychotherapeuten
Art. 3 der Berufsordnung der Psychologen (Gesetz Nr. 56 vom 18. Februar 1989) besagt, dass "...die Voraussetzung für die Ausübung der psychotherapeutischen Tätigkeit ist eine besondere Berufsausbildung, die nach dem Laureat in Psychologie oder Medizin in eigenen, mindestens vierjährigen Fachkursen erworben wird, durch welche eine angemessene psychotherapeutische Ausbildung und Schulung vermittelt wird".
Die Liste der anerkannten Ausbildungseinrichtungen finden Sie auf der Homepage des italienischen Bildungsministeriums (Ministero dell'Università e della Ricerca).
Alljährlich stellt das Land Studienbeihilfen für Studierende an Universitäten, Fachhochschulen oder diesen gleichgestellten Einrichtungen bereit.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Südtiroler Bürgernetz.
Mitglieder im Südtiroler Psycholog/inn/en Verzeichnis
Name | JOHANNA HAPPACHER |