Gemäß Gesetz vom 17. Juli 2020, Nr. 77, Artikel 5-bis, wird allen Fachkräften des Gesundheitswesens, die ihre berufliche Tätigkeit während des epidemiologischen Notstandes Covid-19 ausgeübt haben, ein Drittel der CME-Credits, die im Rahmen der ständigen Weiterbildung im Gesundheitswesen im Dreijahreszeitraum 2020-2022 zu erwerben sind, anerkannt. Die Details zur Zertifizierung werden sobald wie möglich bekanntgegeben.
Mitglieder im Südtiroler Psycholog/inn/en Verzeichnis
Name | CORINNE BERTONCINI |