Bereich für die Veröffentlichung von Akten, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind
Laut Art.32 Komma 5 des Gesetzes nr. 69 vom 18 Juni 2009 mit Anlauf 1. Jänner 2011 haben die schriftlichen Veröffentlichungen keine öffentlich rechtlichen Folgen. Inzwischen ersetzt die Veröffentlichung in diesem Abschnitt in jeder Hinsicht die schriftliche Veröffentlichung.
Berufsverbot ex Art. 26 Komma 2, Gesetz 56/89, Aktualisiert am 20.01.2022
Berufsverbot haben:
Dr.ssa Profanter Annemarie
Dr.ssa Maria Cristina Figliuoli
Dr.ssa Katherina Mayer
Dr.ssa Nadia Volanti
N.B. Die PsychologInnen mit Berufsverbot durfen in keinem Fall als solche arbeiten.