In dieser Rubrik finden Sie ein kleines Lexikon, das Ihnen dabei helfen soll zu verstehen, was man eigentlich unter einem Psychologen bzw. einer Psychologin versteht und womit er/sie sich beschäftigt.
Die Ausbildung zum „Dottore in tecniche psicologiche" erfolgt durch den Abschluss eines dreijährigen Universitätsstudiums in „Scienze e tecniche psicologiche". Diese Fachrichtung hat eine begrenzte Studentenanzahl; der Zugang ist an das Bestehen einer Aufnahmeprüfung gebunden.
Die Studierenden erwerben Kenntnisse in der wissenschaftlichen Beschreibung und Erklärung des menschlichen Erlebens und Handelns sowie der psychischen Prozesse wie Wahrnehmung, Fühlen, Sprechen, Denken oder Erinnern, die in der Interaktion zwischen dem Menschen und seiner sozialen, technischen und natürlichen Umwelt von zentraler Bedeutung sind. Neben fundierten Kenntnissen der psychologischen Grundlagenforschung und psychologischer Instrumente und Methoden sollen die Studierenden Grundkenntnisse in der Anwendung psychologischen Wissens auf die Gestaltung und Verbesserung menschlicher Lebens- und Arbeitsbedingungen erwerben. Der Schwerpunkt der praxisorientierten Ausbildung liegt im Besuch von Praktika, Seminaren und praxisorientierten Lernumgebungen. Zudem stehen Fächer wie Informatik und das Erlernen einer europäischen Fremdsprache auf dem Lehrplan.
Nach dem Erlangen dieses Studienabschnittes kann der Studienverlauf im zweijährigen „Corso di laurea specialistica in Psicologia" fortgesetzt werden. Die verschiedenen Universitäten legen autonom ihren Schwerpunkt auf klinische, gesundheits-, arbeits- und organisationspsychologische sowie pädagogische Handlungsfelder.
Art. 1 des Gesetzes 56 vom 18.02.1989 definiert das Berufsbild des Psychologen, dem die Durchführung von Testungen zur Einschätzung und Intervention im Rahmen von Prävention, Diagnose, Befähigung und Rehabilitation bzw. Unterstützung im psychologischen Bereich für Einzelpersonen, Gruppen, soziale Einrichtungen und Gemeinschaften obliegt. Darüber hinaus befassen sind Psychologen mit wissenschaftlicher Forschung, der Durchführung von Experimenten und Bildung im psychologischen Bereich.
Psychologen weisen einen universitären Abschluss in Psychologie auf, sie absolvieren ein einjähriges Praktikum bei einer anerkannten Einrichtung und müssen die Staatsprüfung erfolgreich bestanden und in der Berufskammer eingeschrieben sein. Psychologen dürfen keine Medikamente verschreiben und/oder verabreichen (ausschließlicher Einsatzbereich des Psychiaters).
Psychotherapeuten sind regulär in die Berufskammer eingeschriebene Psychologen, die eine vierjährige postgraduale Spezialisierung absolviert haben, die vom italienischen Bildungsministeriums MIUR (Ministero dell'Istruzione, dell'Università e della Ricerca) anerkannt und genehmigt wurde. Auch Psychiater (und damit Ärzte) können Psychotherapeuten sein.
Nach dem Universitätsabschluss haben Psychologen die Möglichkeit, eine Spezialisierung, einen Master oder ein Forschungsdoktorat im öffentlichen Dienst oder in privaten Einrichtungen zu absolvieren. Zur Ausübung des Psychologenberufs ist die Staatsprüfung und die Einschreibung in die Berufskammer notwendig. Das Verzeichnis der Berufskammer gliedert sich in
- Sektion A
Nach dem Bestehen der Staatsprüfung kann um Einschreibung in diese Sektion angesucht werden. Die Zulassung zur Staatsprüfung ist an einen fünfjährigen Studiengang und ein einjähriges Praktikum gebunden. Die Staatsprüfung besteht aus drei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die Einschreibung in die Sektion A der Berufskammer ermächtigt neben der Berufsausübung als Psychologe auch zur Anwendung der sogenannten experimentellen Methoden sowie zur Lehrtätigkeit und Koordinierung von „Dottori in tecniche psicologiche".
- Sektion B
Für die sogenannten „Dottori in tecniche psicologiche" ist für die Zulassung zur Prüfung der Abschluss des dreijährigen Studienganges in „Scienze psicologiche" und die Absolvierung eines sechsmonatigen Praktikums notwendig. Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Abhandlungen (welche die psychologischen Fachrichtungen, die Erhebungsmethoden und Interventionsmöglichkeiten zum Inhalt haben), einer praktischen Prüfung (Beschreibung und Gliederung einer spezifischen Interventionsmöglichkeit eines Projektes, welches von der Prüfungskommission vorgegeben wird) und einer mündlichen Prüfung (Diskussion über die abgelegten schriftlichen Prüfungen, Erfahrungsbericht zum Praktikum sowie deontologische und rechtliche Aspekte des Berufsbildes). Die Einschreibung in die Sektion B der Berufskammer befähigt zur Ausübung von sogenannten Tätigkeiten "di natura tecnico-operativa", also technisch-operationellen Interventionen im psychologischen Bereich zugunsten von Einzelpersonen, Gruppen, Sozialeinrichtungen und Gesellschaften. Außerdem können psychologische Interventionen organisiert und durchgeführt werden (Wiedereingliederung, Rehabilitation, Prävention, Erhebung der Kompetenzen); auch Datenerhebung und -verarbeitung für Forschungstätigkeiten entfallen in diesen Tätigkeitsbereich.
Mitglieder im Südtiroler Psycholog/inn/en Verzeichnis
Name | MICHELA ENNEMOSER |