Für alle Psychologen, die in der Berufskammer eingetragen sind, ist die kontinuierliche Weiterbildung verpflichtend, wie aus dem Artikel 5 des Verhaltenskodex ersichtlich ist. Zudem besteht die Pflicht der “Continuing Medical Education/kontinuierliche berufsbegleitende Fortbildung – CME“, für all jene Psychologen, die im Sanitätswesen angestellt sind oder auf irgendeine Weise, wie z.B. mittels Konventionen, mit dem Sanitätswesen im Verhältnis stehen [D.lgs 502/92; D.lgs 209/99]. Für genauere Informationen verweist man auf die Homepage www.ecmbz.it. Um Auskünfte über die Gesetzeslage und über die Vorgangsweisen der Akkreditierungen einzuholen, ist es möglich, an ecm@provincia.bz.it eine E-Mail zu senden oder die Telefonnummer 0471 418146 zu wählen.
Um die ECM-Kredits zu erhalten, ist es verpflichtend die Einschreibung an den Tagungen über die ECM Plattform zu machen.
Im Download ist der detallierten Leitfaden für die Registrierung einsehbar
VERLÄNGERUNG DER FRISTEN FÜR DEN ERWERB VON ECM-KREDITS:
767,27 KB | Registrierung ECM-Plattform | Downloads DE |
132,05 KB | Obbligo e procedure ECM | Downloads IT |
852,84 KB | Manuale formazione continua professionista sanitario | Downloads IT |
172,47 KB | ecm_info_1.pdf | Downloads DE |
1,33 MB | Il Sistema della Formazione continua - formato SLIDE | Downloads DE |
Nachfolgend finden Sie einige nützliche Informationen zur Weiterbildungspflicht:
Mitglieder im Südtiroler Psycholog/inn/en Verzeichnis
Name | KATRIN UNTERGASSMAIR |