Der Beginn einer freiberuflichen Tätigkeit muss der Agentur für Einnahmen innerhalb von 30 Tagen nach Erbringung der ersten Leistung mitgeteilt werden. Die Agentur für Einnahmen stellt daraufhin eine MwSt-Nummer aus.
Laut Art. 10 del D.P.R. 633/72 (in aktueller Fassung) sind sanitäre Leistungen MwSt-frei.
Obwohl die Mehrheit der psychologischen Leistungen als sanitäre Leistungen definiert werden, gibt es auch psychologische Tätigkeiten, die nicht in diesen Bereich entfallen und somit MwSt-pflichtig sind. Die folgende Auflistung dient diesbezüglich als Richtlinie.
Bei Leistungen, welche nicht eindeutig zugeordnet werden können, empfehlen wir, diese grundsätzlich als MwSt-pflichtig zu betrachten.
102,2 KB | Leistungen MWSt | Freiberufler |
Laut Art. 10 del D.P.R. 633/72 (in aktueller Fassung) sind sanitäre Leistungen MwSt-frei.
Obwohl die Mehrheit der psychologischen Leistungen als sanitäre Leistungen definiert werden, gibt es auch psychologische Tätigkeiten, die nicht in diesen Bereich entfallen und somit MwSt-pflichtig sind. Die folgende Auflistung dient diesbezüglich als Richtlinie.
Bei Leistungen, welche nicht eindeutig zugeordnet werden können, empfehlen wir, diese grundsätzlich als MwSt-pflichtig zu betrachten.
Auf der Rechnung müssen grundsätzlich folgende Elemente aufgelistet werden:
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Rechnungsadresse des Kunden (mit Steuer-Nummer und MwSt-Nummer)
- Ihre Rechnungsadresse (mit Steuer-Nummer und MwSt-Nummer)
- Datum der Rechnungslegung
- Auflistung der erbrachten Leistungen
Wenn der Rechnungsbetrag höher als 77,47 Euro ist, muss die Rechnung (oder der Steuerbeleg) zusätzlich mit einem Stempelmarke von 2,00 Euro versehen werden.
Freiberufliche Psychologen beziehen ihr Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit und können einen Teil der entstehenden Kosten für die Erbringung dieser Tätigkeit bei der jährlichen Steuererklärung geltend machen. Für die Festlegung dieser absetzbaren Kosten empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit einem Steuer- oder Wirtschaftsberater.
Der aus der freiberuflichen Tätigkeit erwirtschaftete Jahresumsatz wird in der jährlichen Steuererklärung deklariert und unterliegt der IRPEF und IRAP.
Weiters ist die Besteuerung des Einkommens aus freiberuflicher Tätigkeit auch an die Branchenrichtwerte (studi di settore) gebunden.
Durch das Liberalisierungsdekret ist das bisher gültige Tarifverzeichnis für die Vergütung von psychologischen bzw. psychotherapeutischen Leistungen nicht mehr bindend.
Laut der aktuellen gesetzlichen Regelung (Bersani-Dekret) gibt es keine vorgeschriebenen Mindest- bzw. Maximalgrenzen für die Tarife mehr.
Die Psychologenkammer der Provinz Bozen empfiehlt allen eingeschriebenen Mitgliedern, sich auch weiterhin am Tarifverzeichnis zu orientieren.
Bitte entnehmen Sie die Richtwerte für die Verrechnung von psychologischen Leistungen dem offiziellen Tarifverzeichnis.
33,5 KB | Tarifempfehlungen | Freiberufler |
Die Branchenrichtwerte (studi di settore) dienen dem Fiskus dazu, den Mindestumsatz eines jeden Unternehmers oder Freiberuflers zu ermitteln. Der vom Fiskus geforderte Mindestumsatz hängt vor allem von den Kosten (Wareneinkauf, Personalkosten, Kosten für freiberufliche Mitarbeiter, Raumkosten usw.) sowie von den getätigten Investitionen (Einrichtung, Maschinen usw.) ab. Sollte ein Freiberufler den Mindestumsatz nicht erreichen, kann der Fiskus die Differenz nachbesteuern, sofern sie der Freiberufler in der Steuererklärung nicht freiwillig den Steuern unterwirft.