Mitteilung zum Beginn der medizinischen Tätigkeit

Freiberufler, die allein oder in Zusammenarbeit eine Tätigkeit, in der eigenen Praxis oder am Wohnsitz der Patienten beginnen, müssen den Beginn der Tätigkeit dem Landesamt für Gesundheitssteuerung melden. Es handelt sich hierbei um eine obligatorische Mitteilung.

Mehrere Informationen finden sie unter diesem Link

Im Download können Sie das Formular für die Mitteilung zum Beginn der Gesundheitsfürsorge und den Beschluss der Landesregierung mit den Anforderungen für die Genehmigung, herunterladen

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