Werbung für freiberufliche Tätigkeit

Die Psychologenkammer der Provinz Bozen verlangt keine formelle Genehmigung für Werbung für freiberufliche Tätigkeit. Die eingeschriebenen Mitglieder können beim Rat eine Stellungnahme zur Korrektheit der zu publizierenden Inhalte einfordern.

Freiberufler sind angehalten, sich bezüglich Inhalt und Form des Werbetextes in jedem Fall an die Richtlinien des CNOP für Werbemaßnahmen und an den deontologischen Kodex zu halten.

Für Beschilderungen ist eine Genehmigung beim zuständigen Amt der Gemeinde einzuholen.

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Mitglieder im Südtiroler Psycholog/inn/en Verzeichnis

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NameJULIANE UNTERHAUSER