Studienabgänger der Psychologie, welche nicht italienische Staatsbürger sind oder den Studientitel im Ausland erworben haben, können in Italien als Psychologen tätig werden, wenn sie im entsprechenden Berufsalbum der Psychologen eingetragen sind.
Die Modalitäten für die Anerkennung des Studientitels hängen von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel, ob der erworbene Studientitel in Italien anerkannt ist oder ob eine reguläre Aufenthaltsgenehmigung vorliegt.
Um die Befähigung zur Ausübung der Psychotherapie in Italien zu erlangen, muss ein Ansuchen an das Gesundheitsministerium gestellt werden.
Weiterer interessanter Link bezüglich der Anerkennung von Berufstiteln: Autonome Provinz Bozen - Abteilung Bildungsförderung, Universität und Forschung.
Mitglieder im Südtiroler Psycholog/inn/en Verzeichnis
Name | VALENTINA MARANGONI |