www.psibz.orgPost-laureamPflichtpraktikum für Absolventen

Pflichtpraktikum für Absolventen

Für die Eintragung in das Berufsverzeichnis der Psychologen ist es notwendig, ein Pflichtpraktikum zu absolvieren und die entsprechende Staatsprüfung zu bestehen.

Titel "Psychologe" (3 + 2 Jahre Studium)

Um in Italien als Psychologe arbeiten zu dürfen, muss ein 5-jähriges Universitätsstudium in Psychologie (3+2 Jahre) absolviert werden. Nach Abschluss des Studiums folgt ein 1-jähriges postgraduales Praktikum; im Anschluss muss die Staatsprüfung für Psychologen bestanden werden. Nach bestandener Staatsprüfung dürfen die Kandidaten die Eintragung in das Berufsverzeichnis der Psychologen (Sektion A) beantragen. Die Berufsverzeichnisse werden von den Psychologenkammern auf Landes- bzw. regionaler Ebene geführt.

Titel "Dottore in tecniche psicologiche" (3-jähriges Universitätsstudium)

Absolventen des 3-jährigen Universitätsstudiums in Psychologie (Bakkalaureat) benötigen eine Eintragung in das vorgesehene Berufsverzeichnis, um als "Dottore in tecniche psicologiche" arbeiten zu dürfen. Auch hierfür ist ein postgraduales Praktikum von 6 Monaten und das Bestehen der entsprechenden Staatsprüfung notwendig. Nach Erhalt des positiven Bescheids ist die Eintragung in das Berufsverzeichnis (Sektion B) möglich.

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