Praktika

Einschreibung in Sektion A des Berufsverzeichnisses (3 + 2 Jahre Universitätsstudium)

  • Voraussetzung für den Eintrag in die Sektion A des Berufsverzeichnisses ist das Bestehen der entsprechenden Staatsprüfung.
  • Voraussetzung für die Zulassung zur Staatsprüfung ist:
    - Studienabschluss der Klasse 34 - scienze e tecniche psicologiche;
    - Studienabschluss der Klasse 58/S - psicologia;
    - 1-jähriges Praktikum post-lauream (2 x 6 Monate)

Einschreibung in Sektion B des Berufsverzeichnisses (3-jähriges Universitätsstudium)

  • Voraussetzung für den Eintrag in die Sektion B des Berufsverzeichnisses ist das Bestehen der entsprechenden Staatsprüfung.
  • Voraussetzung für die Zulassung zur Staatsprüfung ist:
    - Studienabschluss der Klasse 34 - scienze e tecniche psicologiche;
    - 6-monatiges Praktikum post-lauream

Praktikumsmöglichkeiten

Ab 01.05.2017 müssen die Praktikant*innen ihren Praktikumplatz direkt auf der Seite der Provinz Bozen/ Gesundheitspersonal, wählen (link)

Stipendien

Jungakademikerinnen und Jungakademiker der Fachbereiche Psychologie, die das Praktikum post lauream in einer Sozial- und Gesundheitseinrichtung oder in einer mit dem Landesgesundheitsdienst vertragsgebundenen Gesundheitseinrichtung Südtirols absolvieren und anschließend die Staatsprüfung ablegen, können um eine monatliche Studienbeihilfen ansuchen.
Voraussetzung für die Gewährung der Studienbeihilfe ist demnach der Nachweis über die Kenntnis der beiden Landessprachen.
Diese Regelung gilt ab 1.1.2017 bei Ableistung des Praktikums post lauream in Vollzeit (38 Wochenstunden). Bei Ableistung des Praktikums in Teilzeit (mindestens 20 Wochenstunden) wird keine Studienbeihilfe gewährt und die Absolvierung der Sprachprüfung ist nicht Voraussetzung.

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Mitglieder im Südtiroler Psycholog/inn/en Verzeichnis

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NameMARCO MAZZOTTA