Einschreibung in Sektion A des Berufsverzeichnisses (3 + 2 Jahre Universitätsstudium)
Einschreibung in Sektion B des Berufsverzeichnisses (3-jähriges Universitätsstudium)
Ab 01.05.2017 müssen die Praktikant*innen ihren Praktikumplatz direkt auf der Seite der Provinz Bozen/ Gesundheitspersonal, wählen (link).
Jungakademikerinnen und Jungakademiker der Fachbereiche Psychologie, die das Praktikum post lauream in einer Sozial- und Gesundheitseinrichtung oder in einer mit dem Landesgesundheitsdienst vertragsgebundenen Gesundheitseinrichtung Südtirols absolvieren und anschließend die Staatsprüfung ablegen, können um eine monatliche Studienbeihilfen ansuchen.
Voraussetzung für die Gewährung der Studienbeihilfe ist demnach der Nachweis über die Kenntnis der beiden Landessprachen.
Diese Regelung gilt ab 1.1.2017 bei Ableistung des Praktikums post lauream in Vollzeit (38 Wochenstunden). Bei Ableistung des Praktikums in Teilzeit (mindestens 20 Wochenstunden) wird keine Studienbeihilfe gewährt und die Absolvierung der Sprachprüfung ist nicht Voraussetzung.