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Institutionelle Funktion und Aufgaben

Die Funktion und Aufgaben der Psychologenkammer sind durch das Gesetz Nr. 56 vom 18.02.1989  "Ordinamento della professione di psicologi" wie folgt geregelt:Die in das Berufsverzeichnis eingetragenen Personen bilden die Psychologenkammer. Sie ist regional gegliedert, lediglich in den autonomen Provinzen Trient und Bozen erfolgt die Gliederung auf Provinzebene (Art. 5)

Institutionelle Aufgaben der lokalen Psychologenkammer (Auszug aus Art. 12):

  • Sie nimmt die ordentlichen und außerordentlichen Aufgaben der Kammer wahr, verwaltet ihr bewegliches und unbewegliches Vermögen und erstellt jährlich einen Haushaltsvoranschlag sowie einen Rechnungsabschluss;
  • Sie sorgt für die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften;
  • Sie führt das Berufsverzeichnis, nimmt die Eintragungen und die Streichungen vor und überprüft das Register mindestens alle zwei Jahre;
  • Sie übermittelt dem Justizministerium sowie dem zuständigen regionalen Gericht eine Abschrift des Registers und der jährlichen Aktualisierungen;
  • Sie benennt (bei entsprechender Anfrage) die Vertreter der Kammer in den Körperschaften und Kommissionen auf Regional- und Landesebene;
  • Sie sorgt für den Schutz der Berufsbezeichnung und trifft Maßnahmen zur Verhinderung einer missbräuchlichen Berufsausübung;
  • Sie beschließt die Disziplinarmaßnahmen gemäß Artikel 27.
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